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Mail-Tec Rechtliche Sicherheit
Rechtliche Sicherheit mit dem Double Opt -In Verfahren

Die Rechtslage zum Versand von Werbe - eMails

Rechtskonformes eMail Marketing

Deutschland       Deutschland

Bestimmte Werbemaßnahmen, zum Beispiel die Zustellung von Werbe - eMails, oder die Versendung von Werbung per Fax, sind Deutschland nur nach zuvor eingeholter Bestätigung des Interessenten erlaubt. Das ist größtenteils im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geregelt. (§ 7 Abs. 2 UWG)

Das bedeutet, dass Sie sich als Werbetreibender vor dem Versand der ersten Werbemail, bzw. des Werbefax die Zustimmung des Kunden einholen müssen.

Dies gilt sowohl für Endverbraucher, also Privatkunden, als auch für gewerbliche Kunden. Die einzige Ausnahme bei gewerblichen Kunden besteht, wenn nachweislich bereits ein Geschäftskontakt, genauer gesagt ein Vertragsverhältnis (z.B. ein Kauf) bestanden hat. Dies Vertragsverhältnis darf allerdings nicht zu lange zurück liegen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen haben eine Größenordnung von ca. 3 Jahren als rechtens angesehen. Das bedeutet, dass z.B. ein Verkauf, der länger als 3 Jahre her ist, nicht gleichzeitig die Versendung von Werbemails rechtfertigt.

Der Gesetzgeber hat hier scharfe Vorgaben zur Vermeidung der sogenannten SPAM Problematik geschaffen. Da in der Vergangenheit viele Mails ungefragt zugestellt wurden, sind die Gesetze zum Schutz der Empfänger extrem verschärft worden. Die ungefragte Zusendung von Werbe - Mails ist daher heute mit großen Risiken verbunden.

Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, Werbemails zu versenden, ohne überhaupt eine Einwilligung vom Empfänger bekommen zu haben. Dies wird allerdings in der Praxis meist nur noch von unseriösen Anbietern vollzogen. Entsprechende Abmahnungen sind hier mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

Seriöse Anbieter sichern sich in der Regel durch eines der folgenden Verfahren, die sich in der Praxis durchgesetzt haben gegen Abmahnungen ab:

Confirmed Opt-In, Double Opt-In 

Single bzw. Confirmed-Opt-In: (Confirm engl. "bestätigt", also bestätigte Einschreibung)

Bei der (single: einfach) "Bestätigten Einschreibung" bekommt der Eingeschriebene sofort eine Mail, in der die Zustimmung zu der eben erfolgten Einschreibung bestätigt wird. Diese Bestätigungsmail wird meist automatisch erstellt und an die eingeschriebene eMail Adresse versendet. Sinnvoll und üblich ist es, hier gleich weitere Daten hinzuzufügen, wie zum Beispiel der Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit).

Mail Tec unterstützt dieses vereinfachte Einschreibungsverfahren, indem eine automatisch generierte eMail mit ihrem Inhalt unmittelbar nach der Einschreibung an die eMail Adresse erfolgt. 

Eine Absicherung, ob die Einschreibung auch von der Person erfolgt ist, an die Sie die Bestätigung geschickt haben, findet nicht statt.

Da sich natürliche Personen auch unter falschem / fremden Namen melden können, indem sie z.B. einfach eine falsche eMail - Adresse in Ihren eMail - Verteiler eintragen, birgt dieses Verfahren ein Risiko.

Um dies abzustellen, gibt es das folgende Verfahren, dass diesbezüglich eine weitere Absicherung beinhaltet:

Double-Opt-In: (Double: engl. "doppelt", also doppelt bestätigte Einschreibung)

Auch beim Double Opt-In Verfahren wir dem Einschreibenden zunächst eine Mail, meist vollautomatisch zugesandt. Im Gegensatz zur einfach bestätigten Einschreibung (Confirmed Opt-In), muss der Eingeschriebene aber zunächst noch seine Identität bestätigen, indem er auf einen sogenannten Bestätigungslink klickt. Dieser Link wird meist vollautomatisch erstellt und in der eMail dem Einschreibenden zugesandt. Ohne dass der Einschreibende auf eben diesen Link klickt, passiert nichts.

Sofern der Einschreibende wissend, oder unwissend eine falsche / fremde eMail - Adresse angegeben hat, wird auch die Bestätigungmail an eben diese falsche Adresse geschickt. Eine Bestätigung kann also ohne den Willen des Besitzers des eMail - Kontos nicht erfolgen. 

Mit diesem Verfahren wird sicher gestellt, dass derjenige, der die Zustimmung zur Zustellung von eMails eingetragen auch auch der ist, der er vorgibt zu sein. 

Mit dem Double Opt-In Verfahren muss der Empfänger seinen Eintrag also mit einer zweitem Schritt bestätigen. Daher auch der Name "Double" Opt-In.

Auf Nachweis müssen Sie als Versender beweisen, dass der Empfänger dem Versand auch zugestimmt hat.

Mail Tec  speichert neben Datum und Zeit auch die IP - Adresse des jeweiligen Benutzers. Die IP Adresse kann bei Bedarf nachverfolgt werden. So sind Sie gegen Unterlassungsaufforderungen und Abmahnungen gewappnet.

Die Maßnahmen gegen die missbräuchliche  Zustellung von eMails sind geregelt unter: 

Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Double-Opt-In Verfahren besteht gesetzlich nicht. Allerdings ergibt sich für Sie als Absender der eMail zwangsläufig das Problem, dass das einmal erklärte Single bzw. Confirmed Opt-In von einem Dritten stammen könnte. Rechtlich sind Sie als Werbetreibender nachweispflichtig, den rechtmäßigen Nachweis der Einwilligung zu erbringen.

Ein Beispiel: Ein Wettbewerbsunternehmen, trägt die eMail-Adresse eines "streitsüchtigen" Endkunden ein und erklärt dort durch Setzen eines Häkchens die Zustimmung, künftig mit Werbemails beliefert zu werden. Sie als Werbetreibender versenden daraufhin Mails an den Kunden. Dieser hatte jedoch nie zugestimmt. Die Werbung ist daher rechtswidrig. Dass Sie als Werbetreibender und damit als Anbieter diesen Umstand nicht wissen konnten, spielt dabei keine Rolle.

Um dieses Problem zu vermeiden verwendet Mail Tec daher Double-Opt-In: Hier können Sie sich als Werbetreibender absichern, dass die Einwilligung zum eMail-Versand tatsächlich von dem Konto stammt, an welches später die Werbemails ausgeliefert werden. Die für das Double-Opt-In notwendige Nachfrage wurde von Gerichten zuletzt häufig als nicht wettbewerbswidrig erachtet.

Mail Tec erfüllt diese Vorgaben, indem automatisch eine Bestätigungsmail an den Endkunden zugestellt wird. Erst mit dem Eintreffen der Bestätigung werden nachfolgende Werbemails versendet. Bei der Bestätigung werden die eMail - Adresse, sowie die IP - Adresse des Bestätigers in der Datenbank gespeichert. Im Falle eines Streitfalles können Sie so nachweisen, dass die Bestätigung auch durch den jeweiligen Endkunden erfolgt ist.

Momentan ist dies die sicherste Möglichkeit, sich gegen Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen Dritter zu erwehren.

Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es daher bis dato nicht. Jede (auch gewollte) Zusendung bleibt mit einem geringen Restrisiko behaftet. Die Tendenz der Gerichtsurteile scheint mehr zur Zulässigkeit der Zusendung des Bestätigungslinks beim Double-Opt-In zu tendieren.

Das Double Opt - In Verfahren wird von Betreibern seriösen eMail Marketings, sowie entsprechenden Dachorganisationen, wie zum Beispiel dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), empfohlen.

Die Bestätigung - eMail kann von Ihnen individuell angepasst und auf Ihr Corporate Design abgeändert werden.

Damit das Verfahren für den Kunden möglichst einfach und plausibel ist, zeigen wir Ihnen hier ein Beispiel für einen solchen Ablauf bei der Einschreibung z.B. in Ihren Newsletterverteiler mit dem Double-Opt-In-Verfahren. 

In den allermeisten Fällen, fragt ein Interessent nach bestimmten Informationen, entweder direkt, oder über Ihr Kontaktformular. Dort muss er seine Daten eintragen.

Achten Sie darauf, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass nur die absolut notwendigen Felder als MUSS - Feld auszufüllen sind. Entfernen Sie ebenfalls unbedingt das Häkchen, welches ihn automatisch in den Newsletterverteiler aufnehmen wird. Viele Kontaktformulare setzen dieses Häkchen automatisch als gesetzt. Dies ist unzulässig und kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Nachdem sich der Interessent mit seinem Namen eingetragen hat, wäre der Ablauf folgender:

Mail Tec blendet automatisch zu einer von Ihnen voreingestellten Webseite ein. Auf der Seite wäre dann folgender Inhalt zu sehen:


Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um sicher zu gehen, dass die Frage auch von Ihnen stammt, haben wir Ihnen gerade eine eMail an die von Ihnen eingegebene eMail - Adresse geschickt. Bitte schauen Sie in ihrem Postfach nach.


Beste Grüße

(Ihre Firma)


 Mail Tec versendet dann automatisch eine Mail mit zum Beispiel folgendem Inhalt:


 

Betreffzeile: Ihre Anfrage an Firma ABC

Guten Tag Herr (XY),

eine Anfrage mit Ihrer eMail Adresse ist an uns geschickt worden. Bitte bestätigen Sie uns die Richtigkeit kurz mit einem Klick folgenden Link. (Link)

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und möchten auf diese Art Ihre Privatsphäre so gut wie möglich schützen. Sofern die Anfrage nicht von ihnen kam, war es vermutlich eine fehlerhafte Eingabe. Sie brauchen nichts zu tun. Sie werden in dem Fall keine weiteren eMails von uns bekommen.

Falls die Anfrage doch von Ihnen ist, erhalten Sie die gewünschten Informationen gleich im Anschluss in einr separaten eMail. 

Mit besten Grüßen

(Ihr Name)

(Anbieterkennung)

 


Mit Mail Tec sind Sie in der Lage, bereits bei der Bestätigungsmail den Interessenten mit seinem Namen anzusprechen, sofern er diesen mit angegeben hat.

Das macht die Ansprache persönlicher und trägt zum Erfolg bei.

Natürlich würde die eMail mit den eigentlichen Informationen gleich im Anschluss automatisch an den Interessenten verschickt.

Wie kann sich der Interessent wieder abmelden?

So schmerzlich es auch ist, dass einer ihrer Interessenten keine eMails mehr bekommen möchte. Der Gesetzgeber verlangt, dass in jeder ihrer eMails auch die Möglichkeit der Austragung enthalten sein muss. Am einfachsten geschieht dies automatisch, da Sie so vermeiden, eine Austragung zu vergessen.

Mail Tec erfüllt auch diese Anforderung. Mit einem automatisch generierten Link, kann sich jeder bei Ihnen registrierte Newsletter - Abonnent ganz einfach wieder aus dem Verteiler austragen. Dies geschieht vollautomatisch. Damit stellen Sie sicher, dass die Austragung nicht vergessen wird, oder erst nach einigen Tagen erfolgt. Mail Tec "vergisst" nichts und arbeitet sowohl die An- als auch die Abmeldung sofort ab. Die Daten zur Ein- und Austragung werden zudem protokolliert, so dass Sie im Streitfall nachweisen können, dass die eMail - Adresse auch wirklich ausgetragen wurde. 

So könnte die automatisch generierte und versandte eMail aussehen:


 Vorschlag für eine mögliche Austragung aus ihrem Verteiler

 

Guten Tag Herr (XYZ), 

Sie möchten keine Mails mehr von uns bekommen? Das ist schade! Aber wir respektieren natürlich Ihre Entscheidung.

Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link. (Link) Sie werden dann automatisch aus unserem Verteiler gelöscht. 

Mit besten Grüßen

(Ihr Name)

(Anbieterkennung) 


Kennzeichnungspflicht des Anbieters nach §5 des Telemediengesetzes

 

Grundsätzlich gilt für jede eMail, die Sie an einen Interessenten, oder Kunden versenden: für diesen muss immer klar ersichtlich sein, von wem die betreffende eMail stammt. Ihre Werbe - eMail muss also auf jeden Fall eine sogenannte Anbieterkennung, also Firmenname, Anschrift mit Telefonnummer, den Verantwortlichen, sowie Handelsregisterangaben enthalten. (Ähnlich dem Impressum auf Ihrer Internetseite)

Ohne diese Angaben können Sie von Rechanwälten Ihrer Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden.

Im einfachsten Fall schreiben Sie diese Angaben in die Signatur. Auf diese Art wird nichts vergessen. Das gleich gilt auch für eMails, die über neuartige Empfangsgeräte z.B. Smartphones versendet wurden. Auch dort können Sie eine Signatur voreinstellen.

 

Kunden favorisieren das Internet

Nach aktuellen Studien informieren sich mehr als 85% aller Kunden zuerst über das Internet. Lesen Sie hier, wie Sie dies zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Neue Kunden gewinnen




Abmahnungen per eMail möglich

Nach neuster Rechtsprechung ist die Zustellung einer Abmahnung auch mittels eMail möglich. Lesen Sie hier, was Sie hierbei beachten müssen.

Abmahnungen auch per per eMail erlaubt




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Rechtssicheres eMail Marketing

Der Gesetzgeber hat Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz Neuerungen verfasst, die insbesondere das Online Marketing betreffen. Lesen Sie hier, was Sie beim eMail Marketing beachten müssen.

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Kundenstimmen

Mail Tec funktioniert SEHR GUT und die Arbeitsweise in meinem Unternehmen wurde in vielerlei Hinsicht optimiert. Mail Tec ist übersichtlich, gut zu implementieren und hat viele Funktionen. Der Preis ist günstig und im Verhältnis zu den Leistungen mehr als optimal. Insgesamt eine „runde“ Sache. Der Support ist wirklich vorbildlich. Ich nutze das System seit Januar 2007 und verwalte heute einige Tausend Kunden in mehreren Listen.

(H & S planbau GmbH)